Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2
- Im Bereich von Wärmebrücken kann es zu kritisch reduzierten Oberflächentemperaturen an Bauteilinnenseiten kommen und so Schimmelpilzwachstum und Tauwasserausfall erheblich begünstigt werden
- Die Einhaltung des Wärmeschutzes setzt einen Temperaturfaktor fRsi von mindestens fRsi=0,7 an jeder Stelle des Baukörperanschlusses voraus. Dies entspricht einer minimal einzuhaltenden Oberflächentemperatur von 12,6°C.
- Mit Hilfe einer Isothermenberchnung kann der winterliche Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2 nachgewiesen werden, sofern die 12,6°C-Isotherme vollständig im Bauteilinneren liegt.
Raumklima und Behaglichkeit im Sommer
- Die hohe Sonneneinstrahlung in den Sommermonaten kann zu einer beträchtlichen Temperaturerhöhung im Rauminneren führen, insbesondere bei großen Fensterflächen.
- Beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wird das Raumklima in Abhängigkeit der Klimaregion und der Gebäudeparameter (Fensteranteil, Himmelsrichtung, Verglasung, Bauart, …) simuliert und bewertet.
- Für die Einhaltung der Mindestanforderungen und zur Gewährleistung behaglicher Innentemperaturen können verschiedene Ertüchtigungsmaßnahmen genutzt werden, wie: Sonnenschutzverglasung, Markisen, Rollläden, kontrollierte Nachtlüftung, Wärmespeichermedien (PCM), uvm. .